LEISTUNGEN FÜR

BILDUNG UND TEILHABE

INFORMATIONEN ZU LEISTUNGEN AUS "BILDUNG UND TEILHABE"

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

GUT ZU WISSEN

ZU DEN LEISTUNGEN AUS BILDUNG UND TEILHABE ZÄHLEN

eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten) mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten) der persönliche Schulbedarf (insgesamt 156 Euro je Schuljahr) die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten) Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe) die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten) die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich)

WER KANN LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE BEKOMMEN?

Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen: Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch als "Hartz IV" bezeichnet), Sozialgeld, Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen. Leistungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.